Beratung für Erste Hilfe im Unternehmen
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- Lieberoser Straße
Beschreibung
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen. Die Schulung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen bezahlt (DGUV Vorschrift 1). Eine optimale Erste Hilfe ist aber je nach Unternehmen unterschiedlich und kann nur gewährleisten werden, wenn der Schwerpunkt an den Kontext des Unternehmens angepasst wird. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren passenden Kurs entwickeln und heben Sie sich vom Markt ab.


Umbuchung & Kündigung
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